Mitglieder des Natur- und Vogelschutzvereins engagieren sich für Natur und Landschaft
von Martin Hillenbrand
Im März 2005 beschlossen die drei Kommunen Reken, Heiden und Borken, einen Gewerbe- und Industriebereich (GIB) östlich der A 31 an der Autobahnabfahrt Reken gemeinsam anzustreben (und sich dafür in einem Zweckverband zusammenzuschließen), obwohl diese Fläche mitten in freier und waldreicher Landschaft liegt und ihnen von planerischer und fachbehördlicher Seite klar dargelegt wurde, dass fast alles gegen die Wahl dieses Standorts spricht:
- Landschaftsschutz: intakter Naturraum der Münsterländischen Parklandschaft mit hohem Waldanteil in einem Landschaftsschutzgebiet.
- Erholung in der Landschaft: diese würde stark beeinträchtigt.
- Naturschutz: Vernichtung von Lebensräumen, Zerschneidung von Ausbreitungskorridoren, auch von besonders schutzwürdigen Arten.
- Trinkwasserschutz: fast 60 % der Planfläche in einer Trinkwasserschutzzone.
- Zersiedlung der Landschaft: neuer Siedlungskern im Freiraum, weitere Ausdehnung vorprogrammiert – dies widerspricht auch den Zielen der Landesplanung.
- Zerstörung von 26 ha Wald: auch ältere Bestände, neue Aufforstungen können die Waldfunktionen (u. a. Kohlenstoffspeicher für den Klimaschutz) erst in Jahrzehnten ersetzen. Die Landesplanung will Waldbeseitigung möglichst vermeiden.
- Flächenverbrauch: großzügige Neuausweisungen erhöhen den Flächenverbrauch, besser sind Nachverdichtung, Erweiterung und kompaktere Bebauung bestehender Gebiete. Der Bedarf an Ausgleichsflächen fällt an einer solchen sensiblen Stelle höher aus als anderswo. Auch zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen ist dies nicht zu verantworten.
- Wirtschaftlichkeit: isolierte Lage macht völlige und teuere Neuerschließung erforderlich, uneingeplante Zusatzkosten treten auf, Ausgleichskosten ebenfalls besonders hoch.
Doch statt auf Sachargumente zu hören, wurde politischer Druck aufgebaut, um Gegenargumente aus dem Weg zu räumen und dieses Prestigeprojekt einiger Leute durchzusetzen. Man nannte es dann „Gewerbepark A 31“ und versah es mit dem hochtrabenden Untertitel „Standort Zukunft“.
Selbst die Ablehnung der Landesregierung (damals schwarz-gelb) vom 2.5.2008 führte bei den Verantwortlichen nicht zur Besinnung, vielmehr wurde auch hier eine Zurücknahme dieses Neins politisch durchgedrückt. Viele Bürger aus Reken, Heiden und Borken hatten die Vorgänge schon länger kritisch beobachtet und mussten nun enttäuscht feststellen, dass Politik und Verwaltung nicht in der Lage waren, diese unsachgemäße Planung zu stoppen.
Daher mussten die Bürger jetzt selbst aktiv werden: unter maßgeblicher Beteiligung von Vereinsmitgliedern gründeten 38 Personen aus allen drei betroffenen Kommunen im November 2008 die Bürgerinitiative „Gewerbepark A 31 – nein!“.
Sehr rasch zeigte sich, dass die BI großen Rückhalt aus der Bevölkerung aller drei Orte erhielt:
- Bis Januar 2009 bezogen 567 Einwender gegen den Bebauungsplan mit differenzierten Eingaben Stellung.
- Im März 2009 unterschrieben innerhalb von drei Tagen 1543 Menschen in Reken ein Bürgerbegehren, das die Planfläche im Freiraum der Landschaft belassen sollte.
- Nachdem dieses Bürgerbegehren aus formalen Gründen abgebügelt worden war, konnte die BI in Borken, Heiden und Reken 6600 Unterschriften für Einwohneranträge sammeln, die die Räte zu einer anderen Entscheidung bewegen sollten. Im Herbst 2009 blieben die Räte allerdings mehrheitlich dabei, dass die Gewerbeparkplanung weitergeführt werden sollte.
Als der Bebauungsplan trotz der starken Bürgerproteste am 30.11.2010 im Zweckverband beschlossen wurde, begann die BI, Möglichkeiten einer Klage zu prüfen. Unser Verein unterstützte dies organisatorisch, so dass schließlich über unseren Dachverband, die LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt), im Februar 2012 eine Normenkontrollklage beim OVG in Münster (Oberverwaltungsgericht) erhoben wurde. Dies war nur möglich durch das starke Engagement von Vereinsmitgliedern und weiteren Bürgern und durch einen weiterhin sehr starken Rückhalt in der Bevölkerung, der die Finanzierung der Klage ermöglichte – es kamen einige zehntausend Euro als Spenden hierfür zusammen.
Trotz der eingereichten Klage gab es im Zweckverband im Februar 2012 noch immer die hitzköpfige Tendenz, das Projekt möglichst schnell durchsetzen zu wollen. Daher wurde wenige Tage danach mit der Rodung des Waldes begonnen. Allerdings konnten die Baumfällungen bereits am nächsten Tag durch eine einstweilige Anordnung des Gerichts gestoppt werden.
Nach längeren inhaltlichen Auseinandersetzungen durch mehrere Schriftsätze erfolgte das Urteil des OVG Münster am 21.4.2015 zugunsten des Waldes und der Landschaft: der Bebauungsplan wurde für ungültig erklärt und damit aufgehoben.
Zwar meinten die damaligen Bürgermeister, dass es nur um Kleinigkeiten ginge und sie den Bebauungsplan bis Ende 2015 wieder neu in Kraft setzen könnten. Aber unter den drei neuen Bürgermeistern zeigte sich, dass das doch alles nicht so einfach möglich ist. Stattdessen werden nun die hohen Kosten und Nachteile stärker bewusst, und die neuen Bürgermeister sind offenbar frei genug, die Lage kritisch und unvoreingenommen zu prüfen. Im Ergebnis gibt es nun endlich eine Debatte darüber, ob dieses ehemalige Prestigeprojekt nicht doch besser endlich aufgegeben werden sollte.
Der endgültige Ausgang des Ganzen ist aber nach wie vor offen. Daher bleibt die BI wachsam und bereitet sich auch darauf vor, dass eine erneute Klage notwendig werden könnte.
Wenn eine erneute Mobilisierung der Unterstützung aus der Bevölkerung wieder wichtig werden sollte, wird die BI sich entsprechend melden. Bis dahin wird allen Interessierten empfohlen, sich das Plangebiet (siehe Karte) mal bei einem Spaziergang anzusehen und sich davon zu überzeugen, dass es viel zu schade wäre, um für einen neuen industriellen Siedlungskern geopfert zu werden.