Planverfahren

Wie kann der Naturschutz bei Planungen in der Landschaft Einfluss nehmen?

§ 63 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) gibt ein Mitspracherecht

von Martin Hillenbrand und Klaus Weddeling

Das Bundesnaturschutzgesetz (§63) und das Landschaftsgesetz NRW (§66) sehen vor, dass die anerkannten NaturschutzverbÀnde an bestimmten Planverfahren Àhnlich wie andere TrÀger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden wie z.B. ForstÀmter usw.) beteiligt werden. In NRW sind das die NaturschutzverbÀnde: BUND, NABU und LNU (Landesgemeinschaft Natur und Umwelt, der auch der Natur- und Vogelschutzverein Borken angehört).

Um die Arbeitsbelastung fĂŒr die beteiligten Ehrenamtlichen im Rahmen zu halten, teilen sich die VerbĂ€nde im Kreis Borken die Arbeit rĂ€umlich auf: Der NABU bearbeitet die Kommunen Rhede, Bocholt und Isselburg, der Natur- und Vogelschutzverein Borken den SĂŒdostteil des Kreises (Borken, Raesfeld, Heiden, Reken, Gescher, SĂŒdlohn) und der BUND den Nordkreis, wo aber auch schon mal andere lokale Vereine Stellungnahmen abgeben.

Die Autoren dieses Artikels haben diese Arbeit fĂŒr unseren Verein ĂŒbernommen. Dazu sind (i.d.R. schriftliche) Stellungnahmen im Hinblick auf die erwartbaren BeeintrĂ€chtigungen von Natur- und Landschaft abzugeben.

Das BNatschG sieht Beteiligungen vor bei Planfeststellungsverfahren und -genehmigungen wie z.B. beim Bau von Fernstraßen (vor allem Autobahnen und Bundesstraßen), anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten (Schienenstrecken, BrĂŒcken usw.), bei wasserrechtlichen Verfahren (VerĂ€nderung und Neuanlage von GewĂ€ssern), bei VerĂ€nderungen von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, bei Flurbereinigungsverfahren, beim Bau von MĂŒllverbrennungs- und Windenergieanlagen. DarĂŒber hinaus wird unser Verein auch an Verfahren der ĂŒbergreifenden Landes- und Regionalplanung beteiligt, wo es um die Änderung und Fortschreibung von Landes- und GebietsentwicklungsplĂ€nen geht. Außerdem beteiligen uns mittlerweile die meisten Kommunen in unserem Bereich bei ihrer Bauleitplanung (FlĂ€chennutzungsplanĂ€nderungen, BebauungsplĂ€ne), obwohl sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Immer wichtiger wird auch die BeschĂ€ftigung mit dem EU-Naturschutzrecht (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, strenger Artenschutz nach §44 BNatschG im Rahmen von ArtenschutzprĂŒfungen).

Diese Beteiligungen werden in NRW zentral vom LandesbĂŒro der Natur­schutzverbĂ€nde in Oberhausen koordiniert. Dort gehen die Unterlagen (PlĂ€ne und ErlĂ€uterungen) aus den Behörden fĂŒr ganz NRW ein, werden gesichtet, eventuell mit Hinweisen versehen und dann an die Bearbeiter der drei VerbĂ€nde vor Ort versandt.

Konkret sieht das so aus, dass wir PlĂ€ne und ErlĂ€uterungen vom LandesbĂŒro vor Beginn einer Maßnahme bekommen. In der Regel mĂŒssen wir innerhalb einer Frist von 3 – 4 Wochen eine schriftliche Stellungnahme mit verfahrensbezogenen Anregungen oder Bedenken abgeben. Meist geht es um Forderungen nach bestimmten Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder um Hinweise auf Vorkommen seltener und bedrohter Arten und LebensrĂ€ume. Das eingeleitete Verfahren ist zu diesem Planungszeitpunkt kaum noch ganz zu verhindern, in besonders schwerwiegenden FĂ€llen könnte hierzu aber der Klageweg beschritten werden.

Je nach Verfahren muss auf unsere Anregungen und Bedenken eingegangen werden, entweder werden sie zurĂŒckgewiesen (was hĂ€ufig vorkommt), oder aber sie werden zur Kenntnis genommen, umgesetzt oder im Rahmen des abschließenden AbwĂ€gungsprozesses durch die fĂŒr die Planung verantwortliche Behörde gegen andere Belange „weggewogen“.

Erfolgt von uns keine Stellungnahme zu einem Verfahren, wird dies von Seiten der federfĂŒhrenden Behörde als Zustimmung (keine Anregungen und Bedenken) gewertet.

Es können auch Ortstermine oder GesprĂ€chsrunden mit allen Betroffenen angesetzt werden, bei denen versucht wird, etwaige Bedenken auszurĂ€umen oder unterschiedliche Interessen untereinander abzugleichen. Auch Vortermine zur Absteckung eines Untersuchungsraumes (wie weit wirkt sich die geplante Maßnahme auf Umweltbelange aus, was muss dazu alles untersucht werden?) sind möglich. Leider ist es fĂŒr uns als Ehrenamtler oft schwierig, solche inhaltlich durchaus interessanten Termine wahrzunehmen, weil diese zumeist tagsĂŒber stattfinden, wenn wir unserer regulĂ€ren Arbeit nachgehen.

Unter anderem haben wir uns in den letzten Jahren an folgenden Verfahren beteiligt:

Auch wenn sich grĂ¶ĂŸere VerĂ€nderungen bei diesen Beteiligungen meistens nicht erreichen lassen, so ist diese Arbeit doch wichtig und sinnvoll, weil unser Verein dadurch zu vielen Planverfahren detaillierte Unterlagen im Vorfeld bekommt, die ihm sonst verschlossen blieben. Und manchmal gelingt es z.B. auch, bessere Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen fĂŒr die Natur herauszuholen. Da hat sich der Aufwand dann im Einzelfall gelohnt.