Ackerwildkräuter – Gefährdete Pflanzen

Ein Gang über die Felder offenbart es uns: Ackerwildkräuter sind selten geworden. Früher verbreitete Arten wie Acker-Rittersporn, Kornblume und Klatschmohn fehlen heute in weiten Gebieten.

Dafür beherrschen das Bild die eigentlichen Unkräuter Windhalm, Flughafer, Klettenlabkraut und Ackerkratzdistel – also Arten, die dem Landwirt unerwünscht sind. Von ihnen soll hier nicht die Rede sein, denn sie bedürfen der helfenden Hand des Menschen nicht. Hier soll die Rede sein von konkurrenzschwachen Arten, Ackerwildkräutern, oft , die häufig in ihrer Existenz gefährdet sind.

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Warum sind Ackerwildkräuter selten geworden?

Bis vor etwa 50 Jahren bestand unsere Landschaft aus einem kleinräumigen Mosaik verschiedenster Lebensräume mit einer kaum zu überbietenden Vielfalt. Unter dem bald einsetzenden Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse wurden die Anbaumaßnahmen intensiviert: effektivere Saatgutreinigung, Aufgeben von Sonderkulturen, intensive Mineraldüngung, umfassende Bodenbearbeitung, insbesondere jedoch die Anwendung von Herbiziden. All dies verdrängte viele Ackerwildkräuter.

Kann uns ihr Verschwinden gleichgültig sein?

Zugegeben, zur Nahrungsmittelproduktion brauchen wir Ackerwildkräuter nicht. Kulturpflanzen können sogar besser ohne sie gedeihen. Von diesem Standpunkt aus gesehen, sind sie nur Konkurrenten um Nährstoffe, Wasser und Licht; sie verursachen durch mechanische oder chemische Bekämpfung mehr oder weniger hohe Kosten, übertragen unter Umständen Krankheitserreger und sind hinderlich bei Bestellung und Ernte. Doch hat nur Dasjenige ein Anrecht auf Leben, das dem Menschen im Augenblick von Nutzen ist?

Ackerwildkräuter sind nicht wertlos!

Allgemein betrachtet, haben Ackerwildkräuter einen nicht zu unterschätzenden Nutzen: Sie können wichtiges Ausgangsmaterial für die Züchtung neuer Kulturpflanzen sein oder für die Einkreuzung resistenter Eigenschaften verwendet werden. Viele wildwachsende Pflanzenarten dienten früher der menschlichen Ernährung und werden heute noch in Arznei- oder Körperpflegemitteln verwendet. Neuerdings werden auch einige Ackerwildkräuter für die Erzeugung nach-wachsender Rohstoffe angebaut. Kulturhistorisch betrachtet sind Ackerwildkräuter Zeugen alter bäuerlicher Kultur.

Schließlich erfüllen Ackerwildkräuter auch Aufgaben im Umweltgeschehen. Sie bieten vielerlei Insekten, Vögeln und Säugetieren Nahrung und Lebensraum. Einige von ihnen können im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes nützlich sein.

Das Verschwinden von Arten kann uns also nicht gleichgültig sein. Ihnen sollte natürlicher Lebensraum freigehalten und sie sollten nicht ausschließlich auf künstliche Schauflächen in Freilichtmuseen, auf botanische Gärten oder Genbanken zurückgedrängt werden.
Wer kann etwas tun?

Wer Ackerwildkräuter erhalten will, muss diejenigen Maßnahmen unterlassen, die zu ihrem Verschwinden führen, also hauptsächlich von hoher Stickstoffdüngung und chemischer Unkrautbekämpfung absehen. Deshalb kann vor allem der Landwirt Beiträge zum Schutz gefährdeter Ackerwildkräuter leisten.

Wie geht man vor?

Man verzichtet am Rand seines Ackers vor allem auf die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel, aber auch auf eine mechanische Unkrautbekämpfung. Sehr förderlich wirkt sich weiterhin das Herabsetzen oder Unterlassen einer Düngung aus. Dies gilt vor allem für stickstoffhaltige Dünger, auf sauren, nährstoffarmen Sandböden auch für Kalk.

In der Regel wählt man einen 3 bis 6 m breiten Streifen in Bearbeitungsrichtung aus. Dabei können arbeitswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Auch ungünstig zu bearbeitende Zipfel, Ecken und sonstige Ausbuchtungen sind geeignet, besonders dann, wenn sie an Wiesen oder Weiden, Hecken oder Wald grenzen. In jedem Fall dürfte es für die Verbreitung von Ackerwildkräutern günstiger sein, viele kleine Flächen als wenige große zu sichern.

Wie ist es mit der Ausgleichszahlung?

Mit der Anlage von Ackerrandstreifen erbringt der Landwirt Leistungen für den Naturschutz. Da ihm hierdurch Nachteile, beispielsweise aufgrund erhöhten Ernteaufwandes und verminderter Erträge, entstehen können, werden diese bis zu einem gewissen Grad und meist pauschal ausgeglichen. Es werden – unterschiedlich nach Verfahren und Ländern- jährlich zwischen 3 und 12,5 Pfennig pro Quadratmeter bezahlt. Mit der Teilnahme am Ackerrandstreifen – Programm ist in vielen Fällen der Abschluss eines Vertrages erforderlich.

Wo sind geeignete Standorte?

Ackerwildkräuter können auf allen Standorten gefördert werden, auch auf Böden höherer Bonität; am besten eignen sich jedoch Grenzertragsböden, also flachgründige, steinige oder sandige, aber auch nasse und zur Verdichtung neigende Böden mit geringer Ertragsleistung. Dort wird meist schon von vornherein extensiv gedüngt und extensiv Pflanzenschutz betrieben. Solche Flächen weisen bereits von Natur aus eine gewisse Artenvielfalt auf und beherbergen häufig das eine oder andere seltene Ackerwildkraut.

Welche Kulturen kommen in Frage?

Grundsätzlich sind alle Kulturen geeignet. Es ist jedoch empfehlenswert, sich zunächst auf Getreide zu beschränken und dort Erfahrungen zu sammeln. In Hackfrüchten, Raps und Mais sind die negativen Auswirkungen auf den Ertrag wesentlich größer als in Getreide. Wintergetreide, vor allem Gerste und Roggen, eignen sich wegen ihrer frühen Aussaat besonders gut. In Sommergetreide entwickeln sich artenärmere Bestände; auch sie enthalten charakteristische Arten. Folgen Blattfrüchte oder Mais in der Fruchtfolge, werden in der Regel keine Ackerrandstreifen angelegt. Ein Rückgang der „Getreidewildkräuter“ findet dann praktisch nicht statt, da ihre Samen die für sie ungünstige Periode im Boden überdauern. Brache eignet sich zur Erhaltung von Ackerwildkräutern auf Dauer nicht. Damit diese existieren können, muss der Boden regelmäßig offen gehalten, also umgebrochen werden. Auf Brache unterliegen die Wildkräuter nach wenigen Jahren der Konkurrenz der sich einstellenden ausdauernden Arten.

Welche Pflanzen sollen gefördert werden?

Die eigentlichen förderungswürdigen Ackerwildkräuter sind meistens schwachwüchsige, klein-bleibende Arten mit geringer Konkurrenzkraft. Das war auch der Grund, warum sie den verbesserten Landbaumethoden unserer Zeit unterlagen. Ihnen gilt unsere Aufmerksamkeit; sie sollen durch die Anlage von Ackerrandstreifen Überlebenschancen erhalten. Zu ihnen zählen zum Beispiel Adonisröschen und Frauenspiegel. Aufgeführt sind sie in den sogenannten „Roten Listen der gefährdeten Tiere und pflanzen“. Diese sind nützliche Orientierungshilfen bei der Auswahl der Standorte für Ackerrandstreifen. Aber nicht nur einzelne Arten, auch typische, für einen bestimmten Bodentyp, Landschaftsteil oder eine Wirtschaftsweise charakteristische Pflanzengesellschaften verdienen eine Förderung. So sind zum Beispiel die Adonisröschen-Gesellschaft und die Lämmersalat-Gesellschaft stark gefährdet. Können sich alternativ wirtschaftende Betriebe am Programm beteiligen?

Grundsätzlich ist dies möglich. Ihre Flächen weisen meist von vornherein eine große Artenvielfalt auf. Wenn sie den jeweiligen Förderungsrichtlinien entsprechen, werden ebenfalls Randstreifen eingerichtet, auf denen natürlich auch kein Unkraut bekämpft (keine Untersaaten, kein Striegel u.a.) und gegebenen falls nicht gedüngt werden darf.

Gibt es Probleme?

Es sei nicht verschwiegen, dass die Anlage eines Ackerrandstreifens nicht automatisch eine hohe Artenvielfalt nach sich ziehen muss. Ein Pflanzenbestand kann sich auch in eine unerwünschte Richtung entwickeln. Deshalb ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen, ob für den Landwirt lästige Arten, wie Flughafer, Ackerfuchsschwanz, Klettenlabkraut oder Ackerkratzdistel, in größerer Anzahl auftreten. Aufgrund ihrer Konkurrenzkraft und starken Vermehrungsrate können sie sonst schnell überhandnehmen und die förderungswürdigen Arten unterdrücken. Daher wird in derartigen Fällen von der Anlage eines Ackerrandstreifens abgeraten. Ergibt sich dieses Problem nach der Anlage eines solchen Streifens, kann regulierend eingegriffen oder über seinen Fortbestand neu entschieden werden. Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass die problematischen Arten mit sinkendem Nährstoffvorrat im Boden ihre „Unkrauteigenschaften“ nach mehreren Jahren verlieren können.

Und noch etwas:
Die Gefahr einer Überwanderung von unerwünschten Arten aus Randstreifen in die Restfläche besteht zwar, ist aber geringer als zunächst angenommen. Da auf der Produktionsfläche ohnehin meistens das Unkraut bekämpft wird, werden die übergewanderten Pflanzen mit erfasst. Auch wenn in der Fruchtfolge Hackfrüchte dazwischen geschaltet werden, macht sich der höhere Samenvorrat im Boden kaum bemerkbar, weil die typischen Getreidewildkräuter in Hackfrüchten nicht keimen. In einigen Ländern halten die Behörden auf Wunsch auch Schilder bereit, die das Vorhaben begründen und dem Landwirt die Diskussion mit Berufskollegen und Bürgern erleichtern.

Lohnt sich der Aufwand?

Erfahrungen und Berichte aus bereits laufenden Ackerrandstreifenprogrammen in mehreren Bundesländern zeigen, dass sich der Aufwand lohnt. Es ist eine Freude zu sehen, wie gefährdete Kräuter Jahr für Jahr erblühen, ihren Bestand vergrößern und wie bisweilen sogar neue Arten hinzukommen.

Wo können sich Interessenten melden?

Federführend sind in der Regel die nach Landesrecht für Landwirtschaft und Umweltbelange zuständigen Behörden. Unterstützt werden diese Bemühungen von den Naturschutz- bzw. Landespflegeverbänden. Hinweise können bei den Landwirtschaftsschulen und Beratungsstellen, den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen (Naturschutz, Landespflege) eingeholt werden. Nach der Kontaktaufnahme wird eine Begehung mit einem Fachmann vereinbart und dabei über die Aufnahme in das Programm entschieden.

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