Lurche sind alle im Wasser und auf dem Land lebende wechselwarmen Wirbeltiere. Sie sind heute insgesamt als Tiergruppe gefährdet. In Nordrhein-Westfalen sind von 18 Arten allein 4 vom Aussterben bedroht.
Besonders gefährdet sind die Erdkröten. Diese sind Landbewohner und ernähren sich von Würmern, Schnecken, Insekten und vertilgen davon erhebliche Mengen.
Wurden sie früher wegen ihres braunen, warzigen Aussehens als „hässliche“ Kröte abgewertet, so erkennt man sie heute als kostenlose und ungiftige Nützlinge zu Schädlingsbekämpfung an. Die vorwiegend nächtlich aktive Erdkröte verlässt in den ersten feuchtwarmen Frühlingsnächten ihr Winterquartier, um sich in dem nahen Gewässer zu paaren und Laich abzulegen.
Die Tiere finden stets zu jenem Gewässer zurück, aus dem sie sich vom Ei bis zur kleinen Kröte umgewandelt haben. Auf diesem Weg werden die langsam wandernden Kröten beim Überqueren von Straßen zum großen Teil getötet.
Der Straßentod ist dabei nur einer von vielen Gründen dafür, dass die Amphibienbestände immer mehr abnehmen. Weitere Gründe hierfür sind der Verlust der Lebensräume (Kleingewässer. Hecken, breite Feldraine) sowie Flurbereinigung und Pestizideinsatz. Das hat alles dazu geführt, dass im hiesigen Raum Arten wie z.B. die Knoblauchkröte und Kreuzkröte vom Aussterben bedroht sind.
Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Lebensräume der Lurche
- Wälder mit Quellbächen, Bachtälern und Tümpeln vor allem auch für Feuersalamander erhalten und schützen.
- Wald- und Waldrandgebiete mit Kleingewässern und wassergefüllten Wagenspuren insbesondere für Bergmolch, Fadenmolch und die Erdkröte erhalten und schützen.
- Sonnige und pflanzenreiche Tümpel und Teiche der offenen Wiesen- und Weidenlandschaft u.a. für den Kammmolch, den Teichmolch und den Grasfrosch erhalten und schützen.
- Moorige und anmoorige Wiesen für den Moorfrosch erhalten und schützen.
- Röhricht umstandene Teiche mit Sträuchern und Bäumen für den Laubfrosch erhalten und schützen.
- Größere Teiche und Altarme der Flussniederungen erhalten und schützen. Sie bevorzugt der Zwerg-, Teich- und Seefrosch.
- Stillgelegte Ton-, Kiesgruben und Steinbrüche mit vegetationsarmen Tümpeln speziell für Gelbbauchunke, Geburtshelfer- und Kreuzkröte erhalten und schützen.
- Sonnige Tümpel und Teiche in Sandgebieten für Knoblauch- und Wechselkröte erhalten und schützen.
Hilfsmaßnahme: Neuanlage von Kleingewässern
- Man wählt grundwassernahe Standorte mit wasserstauenden Schichten und plant Gewässergrößen von 10—30 m im Durchmesser.
- Vorteilhaft ist ein Komplex von mehreren Wasserstellen. Besonnung ist eine wichtige Vorgabe.
- Beachten sollte man eine Gewässertiefe von etwa 1 m, damit die Tiere im Winter nicht einfrieren. Flache Uferneigungen von etwa 1:5 bis 1:10 sind später lebenswichtig.
- Es wird sich dann von selbst eine standortgemäße Vegetation einstellen. Punktuelle Anpflanzungen genügen oft! Ausschließend muss man Verschmutzungen verhindern.
- Vor allem kann man nicht gleichzeitig ein Lurchgewässer und Fischteich schaffen, denn Nutzfische würden die Lurche und vor allem deren Laich sofort fressen.
- in der Regel werden diese Gewässer spontan als Laichplatz angenommen. Isolierte Standorte rechtfertigen eine Umsetzung von Laich. Alttiere sollte man nicht einbringen. Sie werden nicht bleiben.
- Weiter Hilfsmaßnahmen: Zaun und Tunnel gegen den Straßentod
Lurche benutzen bestimmte Wanderstraßen. Das Überqueren von Straßen mit Autoverkehr kann daher gezielt durch Schutzzäune verhindert werden. Sie setzt man als Sofortmaßnahme ein.
Als Baumaterial verwendet man Plastikfolien oder Maschengewebe (Stärke über 0,15 mm), und gräbt diesen ca. 5 cm tief in den Bodenein und befestigt ihn an kurzen eingeschlagenen Pfählchen.
Der Zaun muss eine Höhe von 40—50 cm haben. Zusätzlich müssen von der Straße abgewandt Fanggefäße mit Bodenlöchern alle 30—50 m eingegraben werden. In diese Gefäße fallen die Kröten bei ihrer Wanderung entlang des Zaunes und können so nicht auf die Straße gelangen.
Später müssen die Fanggefäße 1× täglich am Morgen kontrolliert und über die Straße getragen werden.
Letztlich können auch Krötentunnel unter der Straße verlegt werden. Diese Röhren mit einem Durchmesser von 40—50 cm können bei öffentlichen Straßen und Wegen aber nur von den zuständigen Behörden oder in deren Auftrag verlegt werden und sind sehr kostenintensiv. Damit erübrigen sich dann tägliche Transporte. Zusätzlich erleichtern Leitgräben den Lurchen die Passage. Sie weisen ihnen den Weg zur Röhre. Ungefährdet können die Tiere dann zu ihren Laichgewässer wandern und sich fortpflanzen.
Ich suche Informationen: wie kann man die Knoblauchkröte in ihrem Lebensraum schützen? wie ist der Amphibienzaun zu gestalten?
Gern nehme ich auch Literaturhinweise entgegen.
Mit frdl. Grüßen Helga Naturschutzhelferin