Lurche

Wasserfrosch beim Konzert

Lurche sind alle im Wasser und auf dem Land lebende wechselwarmen Wirbeltiere. Sie sind heute insgesamt als Tiergruppe gefährdet. In Nordrhein-Westfalen sind von 18 Arten allein 4 vom Aussterben bedroht.

Besonders gefährdet sind die Erdkröten. Diese sind Landbewohner und ernähren sich von Würmern, Schnecken, Insekten und vertilgen davon erhebliche Mengen.

Wurden sie früher wegen ihres braunen, warzigen Aussehens als „hässliche“ Kröte abgewertet, so erkennt man sie heute als kostenlose und ungiftige Nützlinge zu Schädlingsbekämpfung an. Die vorwiegend nächtlich aktive Erdkröte verlässt in den ersten feuchtwarmen Frühlingsnächten ihr Winterquartier, um sich in dem nahen Gewässer zu paaren und Laich abzulegen.

Die Tiere finden stets zu jenem Gewässer zurück, aus dem sie sich vom Ei bis zur kleinen Kröte umgewandelt haben. Auf diesem Weg werden die langsam wandernden Kröten beim Überqueren von Straßen zum großen Teil getötet.

Der Straßentod ist dabei nur einer von vielen Gründen dafür, dass die Amphibienbestände immer mehr abnehmen. Weitere Gründe hierfür sind der Verlust der Lebensräume (Kleingewässer. Hecken, breite Feldraine) sowie Flurbereinigung und Pestizideinsatz. Das hat alles dazu geführt, dass im hiesigen Raum Arten wie z.B. die Knoblauchkröte und Kreuzkröte vom Aussterben bedroht sind.

Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Lebensräume der Lurche

Hilfsmaßnahme: Neuanlage von Kleingewässern

Erdkröten, die in Eimern gefangen wurden und mit Handschuhen über die Straße getragen werden.

Lurche benutzen bestimmte Wanderstraßen. Das Überqueren von  Straßen mit Autoverkehr kann daher gezielt durch Schutzzäune verhindert werden. Sie setzt man als Sofortmaßnahme ein.

Als Baumaterial verwendet man Plastikfolien oder Maschengewebe (Stärke über 0,15 mm), und gräbt diesen ca. 5 cm tief in den Bodenein und befestigt ihn an kurzen eingeschlagenen Pfählchen.

Der Zaun muss eine Höhe von 40—50 cm haben. Zusätzlich müssen von der Straße abgewandt Fanggefäße mit Bodenlöchern alle 30—50 m eingegraben werden. In diese Gefäße fallen die Kröten bei ihrer Wanderung entlang des Zaunes und können so nicht auf die Straße gelangen.

Später müssen die Fanggefäße 1× täglich am Morgen kontrolliert und über die Straße getragen werden.

Letztlich können auch Krötentunnel unter der Straße verlegt werden. Diese Röhren mit einem Durchmesser von 40—50 cm können bei öffentlichen Straßen und Wegen aber nur von den zuständigen Behörden oder in deren Auftrag verlegt werden und sind sehr kostenintensiv. Damit erübrigen sich dann tägliche Transporte. Zusätzlich erleichtern Leitgräben den Lurchen die Passage. Sie weisen ihnen den Weg zur Röhre. Ungefährdet können die Tiere dann zu ihren Laichgewässer wandern und sich fortpflanzen.

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