Obst- und Streuobstwiesen im Münsterland

Obstwiesen sind flächige Anpflanzungen breitkroniger Obstbäume, die eine Stammhöhe von mindestens 1‚5 m haben. Werden diese zusätzlich extensiv als Mähwiese genutzt und nicht nach festen Spritz-, Schnitt- oder Düngeplänen bewirtschaftet, so spricht man auch von Streuobstwiesen. Solche hochstämmigen Apfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Pflaumen- und Kirschbäume prägten früher viele Ortschaften, Ortsränder und Feldfluren. Sie waren ein fester Bestandteil der bäuerlichen Kulturlandschaft des Münsterlandes und dienten der Selbstversorgung der örtlichen Bevölkerung mit Frischobst. In den letzten 30 Jahren hat die Fläche der Obst- und Streuobstwiesen bundesweit deutlich abgenommen. Die wichtigsten Ursachen dafür waren:

Bedeutung von Obstwiesen

Früher wurden Obstwiesen vor allem aus wirtschaftlichen Erwägungen angelegt; heute sind es hingegen ökologische Gründe, die für den Erhalt und die Neuanlage von Obstwiesen sprechen.

Streuobstwiesen

Tiere der Obstwiesen

Alte Obstwiesen sind nicht nur bevorzugte Lebensräume vieler Insekten, sondern auch Rückzugsgebiete für zahlreiche, z. T. landesweit

gefährdete Vogel- und Säugetierarten:

Viele von ihnen sind Charakterarten der Lebensgemeinschaft Obstwiese.

Neuanlage und Pflege von Obstwiesen

Wegen der hohen ökologischen Bedeutung von Obstwiesen ist es besonders wichtig, vorhandene Anlagen zu pflegen und neue Obstwiesen anzulegen.

Bei der Neuanlage von Obstwiesen sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:

Pflege von Obstwiesen

Obstbäume sind Kulturbäume. Sie sind auf menschliche Pflegemaßnahmen angewiesen, um sich voll entwickeln zu können und um nicht frühzeitig zu vergreisen.

Pflege in der Jugend:
Pflege im Alter:

Apfelbäume können 80 – 100 Jahre, gewisse Birnensorten sogar bis 300 Jahre alt werden. Obstbäume leben länger und produzieren mehr Obst, wenn sie auch im Alter regelmäßig gepflegt werden.

Obstwiesenschutzprogramm

Um dem Rückgang der extensiv genutzten Obstwiesen entgegenzuwirken, stellen das Land Nordrhein-Westfalen und die Kreise Fördermittel zur Neuanlage von Obstwiesen zur Verfügung.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

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