Brut- und Lebensräume sind tabu
Vogelschützer mahnt zu mehr Achtsamkeit in der Natur
Vor einigen Jahrzehnten war die heimische Landschaft noch wesentlich vielseitiger als heute. In den 1960ern und 1970ern gab es (nicht nur) im Münsterland zahlreiche feuchte Wiesen und Weiden, deren flache Blänken vor allem im Herbst und Frühjahr zeitweise unter Wasser standen, teilt Jochen Teroerde vom Natur- und Vogelschutzverein mit.
Diese Zeiten seien lange vorbei. Im Borkener Raum gebe es nur noch wenige solcher Gebiete – zum Beispiel den Becking, so Teroerde weiter. Stadt und Bürgerschaft sollten froh sein, dieses naturnahe Gebiet noch zu haben, meint der Vogelkundler, doch ergänzt er zugleich: „Der Natur wird immer weniger Raum gelassen. Deshalb ist es umso wichtiger, sie zu schützen. Auf der anderen Seite ist der Wunsch nach Erholung natürlich auch zu verstehen- gerade in der jetzigen Corona-Zeit. Aber: Jeder Erholungssuchende muss nach dem Landesnaturschutzgesetz auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht nehmen“, betont Teroerde. Dazu frage sich ein jeder selbst: „Wenn das mein Feld oder meine Wiese wäre, fände ich es dann toll, wenn Fremde sich auf meinem Grund so verhielten, wie ich das gerade vorhabe?“
Daher appelliert der Natur- und Vogelschutzverein an die Vernunft. Er bittet Fußgänger, auf den Wegen zu bleiben und bedauere es sehr, dass einige Menschen, ob jetzt mit oder ohne Hund, über Äcker und durch Wiesen, wie zum Beispiel in den Aa-Auen des Borkener Beckings, gehen. Im Becking sind neben den bekannten Graugänsen seltene Vogelarten wie die Bekassine und der Rotschenkel und die vom Aussterben bedrohten Kiebitze zu beobachten. Früher habe es im Becking zahllose Kiebitze gegeben, jetzt seien nur noch wenige Exemplare dort zu sehen. Weil Kiebitze alt werden, werde deren langsames Aussterben nur von Experten wahrgenommen. Deshalb appelliert Teroerde an alle Spaziergänger und Tierhalter: „Bleiben Sie bitte auf den Wegen, erfreuen Sie sich an der Landschaft und betreten Sie auf keinen Fall Äcker und Wiesen.“